Fragen und Antworten, sachlich
Was fragen Arbeitgeber und Personalleitungen zu bKV, bAV und GUV am haeufigsten? Wir beantworten es faktisch, mit Zahlen und Quellen.
Wo finden Arbeitgeber verlässliche Antworten zu bKV, bAV und Gruppenunfall?
Hier beantworten wir 29 häufige Fragen von Arbeitgebern, Personalleitungen und Steuerberatern, jede auf einer eigenen Seite mit kurzer Antwort, Hintergrund und Quellen. Wer eine Frage zum eigenen Betrieb hat, bekommt sie persönlich beantwortet.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber mit konkreten Fragen zu bKV, bAV und Gruppenunfall, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
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Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Eine bKV kostet je nach Tarif meist zwischen etwa 10 und 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Einfache Bausteine wie Zahnprophylaxe liegen am unteren Ende, Budgettarife mit höherem Jahresbudget am oberen. Bis 50 Euro im Monat kann der Beitrag als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Ja, in der Regel. Zahlt der Arbeitgeber die bKV als Versicherungsnehmer, gilt der Beitrag als Sachbezug und bleibt bis zur Freigrenze von 50 Euro im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Grenze gilt für alle Sachbezüge zusammen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ab 5 Mitarbeitenden im Kollektiv-Tarif ohne Gesundheitspruefung moeglich. Wirtschaftlich sinnvoll ab dieser Groesse, weil Verwaltungsaufwand vs Recruiting-Nutzen sich rechnen — typisch 15-40 EUR pro Person und Monat.
Ein naheliegender Ansprechpartner ist benefit.insure, die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg. Albert Klee berät Arbeitgeber in Heidelberg, Mannheim, an der Bergstraße und im Odenwald persönlich vor Ort. Er richtet die bKV von der Tarifwahl bis zur Mitarbeiterinformation ein und bleibt danach Ansprechpartner.
In arbeitgeberfinanzierten Gruppentarifen werden Mitarbeitende in der Regel ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Auch Vorerkrankungen führen dann nicht zu Ausschlüssen oder Zuschlägen. Voraussetzung ist meist eine Mindestzahl versicherter Mitarbeitender und dass alle Berechtigten aufgenommen werden.
Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten eine Entgeltumwandlung ermöglichen (§ 1a BetrAVG). Bei Entgeltumwandlung zahlen sie in der Regel einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Außerdem haften sie für die zugesagte Leistung und sollten Angebot und Ablehnung dokumentieren.
Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Sozialversicherungsfrei sind davon bis zu 4 Prozent. Die Grenzen gelten pro Jahr und steigen mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Eine Gruppenunfallversicherung kostet häufig nur wenige Euro pro Mitarbeiter und Monat. Der Beitrag hängt vor allem von der Invaliditätssumme, der Progression, weiteren Leistungen und der Tätigkeit der Mitarbeitenden ab. Körperlich arbeitende Belegschaften kosten mehr als reine Bürotätigkeiten.
Steuerfrei oder steuerbegünstigt sind unter anderem Sachbezüge bis 50 Euro im Monat, etwa eine arbeitgeberfinanzierte bKV, Beiträge zur bAV nach § 3 Nr. 63 EStG und zertifizierte Gesundheitsförderung bis 600 Euro im Jahr. Hinzu kommen zum Beispiel das Jobticket und Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder. Für jeden Benefit gelten eigene Voraussetzungen.
Für kleine Unternehmen lohnen sich vor allem eine bKV als steuerfreier Sachbezug, eine bAV mit einem Zuschuss über dem Pflichtanteil und eine Gruppenunfallversicherung. Diese Benefits sind schon ab wenigen Mitarbeitenden möglich und kosten pro Kopf überschaubar. Sie wirken stärker als eine gleich teure Gehaltserhöhung, weil netto mehr ankommt.