Können Teilzeitkräfte, Minijobber und Azubis in die bKV?
Ja. Teilzeitkräfte und Auszubildende können in die bKV aufgenommen werden, in vielen Tarifen auch Minijobber. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber klare und sachlich begründete Gruppen bildet. Teilzeitkräfte sollten nicht ohne sachlichen Grund schlechter gestellt werden.
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Gleichbehandlung beachten
Teilzeitbeschäftigte dürfen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Wer die bKV allen Festangestellten gibt, sollte Teilzeitkräfte deshalb einbeziehen. Ein abgestufter Beitrag nach Arbeitszeit ist je nach Tarif möglich, muss aber nachvollziehbar sein.
Minijobber und Aushilfen
Bei Minijobs ist zusätzlich die Verdienstgrenze zu beachten. Ein steuerfreier Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Grenze zählt nicht zum Arbeitsentgelt. Ob ein Tarif Minijobber aufnimmt, regeln die Tarifbedingungen.
Auszubildende
Für Auszubildende ist die bKV ein sichtbares Argument bei der Bewerbung. Viele Betriebe nehmen Azubis von Anfang an auf und nennen den Benefit schon in der Stellenanzeige.
Mehr dazu: bKV
Quellen
§ 4 TzBfG (Diskriminierungsverbot Teilzeit), § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
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