Mitarbeiter-Benefits im Vergleich
Welcher Benefit ist der richtige?
Das hängt vom Ziel ab. Für Gesundheit und hohe Netto-Wirkung bis 50 Euro im Monat ist die bKV stark, für langfristige Bindung die bAV und für den Ernstfall die Gruppenunfallversicherung. Die Vergleiche zeigen die Unterschiede nach Kategorien, ohne Anbieter gegeneinander auszuspielen.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die Benefit-Varianten sachlich vergleichen wollen, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
bKV vs. Gehaltserhöhung
bKV oder Gehaltserhöhung: Was bringt Mitarbeitenden mehr?
Bei gleichem Budget kommt bei der bKV meist mehr beim Mitarbeitenden an. Bis 50 Euro im Monat ist sie als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei, während von einer Gehaltserhöhung je nach Steuerklasse oft nur rund die Hälfte netto übrig bleibt. Eine Gehaltserhöhung ist dafür frei verwendbar und wirkt sich auf künftige Gehaltsrunden aus.
bKV vs. Sachbezugskarte
bKV oder Sachbezugskarte: Was ist der bessere Benefit?
Beide Benefits nutzen dieselbe Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro im Monat und lassen sich kombinieren, solange die Summe darunter bleibt. Die Sachbezugskarte bringt monatlich einen festen Betrag für Einkäufe, die bKV bietet Versicherungsschutz, dessen Leistungen im Einzelfall deutlich über dem Beitrag liegen können. Welche Lösung besser passt, hängt davon ab, ob Gesundheit oder freie Verwendung im Vordergrund steht.
Budgettarif vs. Bausteintarif
Budgettarif oder Bausteintarif: Welche bKV passt zu meinem Betrieb?
Der Budgettarif gibt jedem Mitarbeitenden ein jährliches Gesundheitsbudget, das er flexibel für verschiedene Leistungen nutzt. Der Bausteintarif versichert festgelegte Leistungen wie Zahnersatz oder Krankenhaus gezielt und oft mit höheren Erstattungen in diesem Bereich. Für gemischte Belegschaften passt meist das Budget, für einen klaren Schwerpunkt der Baustein.
Arbeitgeberfinanzierte bAV vs. Gehaltserhöhung
bAV oder Gehaltserhöhung: Was lohnt sich mehr?
Ein Arbeitgeberbeitrag zur bAV kommt in der Ansparphase ohne Abzüge im Vertrag an, weil er bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Bei einer Gehaltserhöhung bleibt je nach Steuerklasse oft nur rund die Hälfte netto. Dafür ist die Gehaltserhöhung sofort verfügbar, während die bAV erst im Ruhestand ausgezahlt und dann versteuert wird.
Gruppenunfallversicherung vs. Nur gesetzliche Unfallversicherung
Gruppenunfallversicherung oder nur gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft deckt Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, aber keine Unfälle in der Freizeit. Eine Gruppenunfallversicherung ergänzt diesen Schutz rund um die Uhr und zahlt bei bleibenden Schäden eine vereinbarte Kapitalleistung. Sie ersetzt die gesetzliche Absicherung nicht, sondern schließt deren Lücken.
Entgeltumwandlung vs. Arbeitgeberfinanzierte bAV
Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanzierte bAV?
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeitende auf einen Teil seines Bruttogehalts, der Arbeitgeber gibt in der Regel 15 Prozent dazu. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlt der Arbeitgeber den Beitrag zusätzlich zum Gehalt. Beide nutzen dieselben Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen, wirken aber unterschiedlich auf Bindung und Teilnahme.
bKV vs. Private Zusatzversicherung
bKV oder private Zusatzversicherung: Was ist der Unterschied?
Die bKV schließt der Arbeitgeber als Gruppenvertrag ab, Mitarbeitende werden meist ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen und zahlen nichts. Eine private Zusatzversicherung schließt jeder selbst ab, beantwortet Gesundheitsfragen und zahlt aus dem Nettoeinkommen. Für Mitarbeitende mit Vorerkrankungen ist die bKV oft der einzige Weg zu bestimmten Leistungen.
Häufige Fragen zu Vergleiche zu Mitarbeiter-Benefits
Bei gleichem Budget kommt bei der bKV bis 50 Euro im Monat meist mehr beim Mitarbeitenden an, weil keine Steuer- und Sozialabzüge anfallen. Die Gehaltserhöhung ist dafür frei verwendbar.
Für gemischte Belegschaften meist der Budgettarif, für einen klaren Schwerpunkt wie Zahnersatz der Bausteintarif.
Sie deckt Arbeits- und Wegeunfälle, aber keine Freizeitunfälle. Die Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke.
Die Entgeltumwandlung ist Pflichtangebot mit Zuschuss, die arbeitgeberfinanzierte bAV erreicht alle Mitarbeitenden. Häufig ist ein Mischmodell sinnvoll.
Ja, solange alle Sachbezüge zusammen 50 Euro im Monat nicht überschreiten.
benefit.insure, die Allianz Generalvertretung Albert Klee in Dossenheim bei Heidelberg, rechnet die Varianten für Ihren Betrieb durch. Für Arbeitgeber ohne Beratungshonorar.