Vergleich · Arbeitgeberfinanzierte bAV vs. Gehaltserhöhung

bAV oder Gehaltserhöhung: Was lohnt sich mehr?

Ein Arbeitgeberbeitrag zur bAV kommt in der Ansparphase ohne Abzüge im Vertrag an, weil er bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Bei einer Gehaltserhöhung bleibt je nach Steuerklasse oft nur rund die Hälfte netto. Dafür ist die Gehaltserhöhung sofort verfügbar, während die bAV erst im Ruhestand ausgezahlt und dann versteuert wird.

benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die zusätzliches Budget möglichst wirksam einsetzen wollen, weil Albert Klee die Netto-Wirkung beider Wege für Ihre Mitarbeitenden konkret durchrechnet und die bAV danach einrichtet.

Arbeitgeberfinanzierte bAV und Gehaltserhöhung im direkten Vergleich

KriteriumArbeitgeberfinanzierte bAVGehaltserhöhung
Steuer in der AnsparphaseFrei bis 8 % der BBG (§ 3 Nr. 63 EStG)Voll steuerpflichtig
SozialabgabenFrei bis 4 % der BBGVoll beitragspflichtig
VerfügbarkeitIm RuhestandSofort
Besteuerung späterRente wird nachgelagert versteuertBereits versteuert
BindungswirkungHoch, besonders mit UnverfallbarkeitsfristenGering

Arbeitgeberfinanzierte bAV passt, wenn …

  • Sie wollen langfristige Bindung und Altersvorsorge fördern.
  • Mitarbeitende haben Versorgungslücken im Alter.
  • Sie suchen einen steuerlich effizienten Weg für zusätzliches Budget.

Gehaltserhöhung passt, wenn …

  • Das Gehaltsniveau liegt unter dem Markt.
  • Mitarbeitende brauchen kurzfristig mehr Liquidität.
  • Die bAV-Grenzen sind bereits ausgeschöpft.

Unsere Einschätzung

Für langfristige Bindung und Altersvorsorge ist die arbeitgeberfinanzierte bAV steuerlich effizienter. Für kurzfristige Kaufkraft bleibt die Gehaltserhöhung das direktere Mittel.

Weiterlesen: bAV im Überblick · Wie viel bAV ist steuerfrei? · bAV-Rechner erklärt

Häufige Fragen: Arbeitgeberfinanzierte bAV oder Gehaltserhöhung

Bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung pro Jahr, sozialversicherungsfrei bis 4 Prozent.

Nach § 1b BetrAVG, wenn die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat und der Mitarbeitende mindestens 21 Jahre alt ist.

Ja. Die Leistungen werden nachgelagert besteuert, meist mit einem niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.

Ja, Beiträge an externe Versorgungsträger sind als Betriebsausgabe abziehbar.

Ja, zum Beispiel eine kleine Gehaltsanpassung plus ein fester bAV-Beitrag.

benefit.insure rechnet beide Wege für Ihre Belegschaft durch, ohne Beratungshonorar.