Vergleich · Entgeltumwandlung vs. Arbeitgeberfinanzierte bAV
Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanzierte bAV?
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeitende auf einen Teil seines Bruttogehalts, der Arbeitgeber gibt in der Regel 15 Prozent dazu. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlt der Arbeitgeber den Beitrag zusätzlich zum Gehalt. Beide nutzen dieselben Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen, wirken aber unterschiedlich auf Bindung und Teilnahme.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die ihre bAV neu aufstellen oder ausbauen, weil Albert Klee Mischmodelle aus Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung für Ihre Belegschaft plant, in einer Versorgungsordnung festhält und die Mitarbeitenden informiert.
Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierte bAV im direkten Vergleich
| Kriterium | Entgeltumwandlung | Arbeitgeberfinanzierte bAV |
|---|---|---|
| Wer zahlt? | Mitarbeitender aus dem Brutto, Arbeitgeber mit Zuschuss | Arbeitgeber allein |
| Pflicht | Anspruch des Mitarbeitenden nach § 1a BetrAVG | Freiwillige Leistung |
| Unverfallbarkeit | Sofort | Nach 3 Jahren Zusagedauer und ab Alter 21 |
| Teilnahme in der Praxis | Hängt von der Eigeninitiative ab | Erreicht alle Berechtigten |
| Bindungswirkung | Mittel | Hoch |
| Steuerliche Grenzen | § 3 Nr. 63 EStG, gemeinsam mit Arbeitgeberbeiträgen | § 3 Nr. 63 EStG, gemeinsam mit Entgeltumwandlung |
Entgeltumwandlung passt, wenn …
- Sie wollen die gesetzliche Pflicht sauber erfüllen.
- Mitarbeitende sollen selbst über die Höhe entscheiden.
- Das Budget für zusätzliche Leistungen ist begrenzt.
Arbeitgeberfinanzierte bAV passt, wenn …
- Sie wollen alle Mitarbeitenden erreichen, nicht nur die Aktiven.
- Bindung von Fachkräften steht im Vordergrund.
- Sie haben ein festes Budget für Benefits.
Unsere Einschätzung
Häufig ist ein Mischmodell sinnvoll: ein fester Arbeitgeberbeitrag als Grundversorgung plus Entgeltumwandlung mit Zuschuss für alle, die mehr wollen.
Weiterlesen: bAV im Überblick · Pflichtzuschuss zur bAV · Pflichten des Arbeitgebers bei der bAV
Häufige Fragen: Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierte bAV
In der Regel ja, 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.
Ja. Mischmodelle sind verbreitet und nutzen dieselben steuerlichen Grenzen gemeinsam.
Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften sind es nach drei Jahren Zusagedauer und ab 21 Jahren.
Für kleine und mittlere Betriebe ist die Direktversicherung oft der einfachste Weg.
Sie ist sehr zu empfehlen, damit Regeln für alle klar und dokumentiert sind.
benefit.insure richtet die bAV ein und übernimmt die Information der Mitarbeitenden.
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