Für Steuerberater

Mitarbeiter-Benefits für Steuerberater und ihre Mandanten

Mandanten fragen ihre Steuerkanzlei, wie sie Mitarbeitenden netto mehr geben können. Die bKV als Sachbezug und die bAV nach § 3 Nr. 63 EStG sind dafür die naheliegenden Wege. benefit.insure übernimmt die versicherungsseitige Umsetzung und hält die Kanzlei eingebunden.

Wie können Steuerberater Mandanten bei Mitarbeiter-Benefits unterstützen?

Steuerberater klären die steuerliche Gestaltung, etwa die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze für die bKV und die Grenzen nach § 3 Nr. 63 EStG für die bAV. Die Auswahl der Tarife, die Einführung im Betrieb und die Information der Mitarbeitenden übernimmt ein spezialisierter Versicherungsberater. So bleibt die Kanzlei beratend tätig, ohne selbst Versicherungen zu vermitteln.

benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Steuerkanzleien und ihre Mandanten, weil Albert Klee die Gestaltung von bKV und bAV mit der Kanzlei abstimmt, Unterlagen für die Lohnabrechnung liefert und die Mandanten persönlich betreut.

bKV als Sachbezug

Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, monatliche Zahlweise, Summe aller Sachbezüge unter 50 Euro. benefit.insure liefert Vertrag und Beitragsübersicht für die Lohnabrechnung.

bAV nach § 3 Nr. 63 EStG

Entgeltumwandlung mit Pflichtzuschuss oder arbeitgeberfinanzierte Beiträge. Versorgungsordnung und Dokumentation der Angebote an alle Mitarbeitenden.

Abstimmung mit der Kanzlei

Auf Wunsch bespricht Albert Klee die Gestaltung direkt mit der Kanzlei, bevor der Mandant entscheidet. Die Kanzlei erhält alle Unterlagen in Kopie.

Keine Mehrarbeit in der Lohnbuchhaltung

Ein- und Austritte werden einfach gemeldet. Die Leistungsabwicklung läuft direkt zwischen Mitarbeitenden und Versicherer.

Häufige Fragen zu Benefits für Steuerberater

Der Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer sein, der Beitrag sollte monatlich gezahlt werden und alle Sachbezüge zusammen müssen unter 50 Euro im Monat bleiben.

Beiträge an Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis 4 Prozent sozialversicherungsfrei.

Nein. Die Kanzlei berät steuerlich, die Vermittlung übernimmt benefit.insure als Allianz Generalvertretung.

Selbstverständlich. benefit.insure kümmert sich nur um die Versicherungsseite und stimmt sich mit der Kanzlei ab.

Betriebe mit Fachkräftebedarf, die Mitarbeitenden netto mehr geben wollen, ohne die Lohnnebenkosten stark zu erhöhen.

Für Kanzlei und Mandant entsteht kein Beratungshonorar. Die Vergütung ist im Versicherungsbeitrag enthalten.

Per Telefon unter 06221 866798, per WhatsApp oder über das Angebotsformular.