Welche Mitarbeiter-Benefits sind steuerfrei?
Steuerfrei oder steuerbegünstigt sind unter anderem Sachbezüge bis 50 Euro im Monat, etwa eine arbeitgeberfinanzierte bKV, Beiträge zur bAV nach § 3 Nr. 63 EStG und zertifizierte Gesundheitsförderung bis 600 Euro im Jahr. Hinzu kommen zum Beispiel das Jobticket und Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder. Für jeden Benefit gelten eigene Voraussetzungen.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber mit Fragen zu Mitarbeiter-Benefits, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
Sachbezüge bis 50 Euro
Die monatliche Freigrenze von 50 Euro gilt für Sachleistungen wie eine bKV, Gutscheine oder Sachbezugskarten. Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet.
Betriebliche Altersvorsorge
Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis 4 Prozent sozialversicherungsfrei.
Weitere steuerfreie Leistungen
Zertifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind bis 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln und zur Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder können ebenfalls steuerfrei sein. Die Details klärt der Steuerberater.
Mehr dazu: Mitarbeiter-Benefits · bKV · bAV
Quellen
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 3 Nr. 63 EStG, § 3 Nr. 34 EStG, § 3 Nr. 15 EStG, § 3 Nr. 33 EStG.
Sie moechten mehr wissen?
Kostenlose Erstberatung — persoenlich, telefonisch oder per Video. Wir zeigen Ihnen die passende Loesung fuer Ihren Betrieb, neutral und ohne Vertriebsschleife.
Anfrage stellen