Was muss der Steuerberater bei der bKV beachten?
Für die steuerfreie bKV muss der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein und Versicherungsschutz, nicht Geld, gewähren. Der Beitrag sollte monatlich gezahlt werden und zusammen mit anderen Sachbezügen unter 50 Euro im Monat bleiben. In der Lohnabrechnung wird der Sachbezug dann als steuer- und beitragsfrei erfasst.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber mit Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
Sachlohn statt Barlohn
Entscheidend ist, dass Mitarbeitende nur Versicherungsschutz erhalten. Zahlt der Arbeitgeber stattdessen einen Zuschuss für eine private Versicherung, liegt Barlohn vor. Dann greift die Sachbezugsfreigrenze nicht.
Monatliche Betrachtung
Die 50-Euro-Grenze gilt pro Monat und für alle Sachbezüge zusammen. Gutscheine, Sachbezugskarten oder andere Sachleistungen müssen mitgezählt werden.
Zusammenarbeit mit benefit.insure
benefit.insure stimmt die Gestaltung auf Wunsch direkt mit der Steuerkanzlei ab. Steuerberater erhalten Vertragsunterlagen und Beitragsübersichten für die Lohnabrechnung.
Mehr dazu: bKV · Für Steuerberater
Quellen
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, R 8.1 LStR.
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