Kann der Arbeitgeber die bKV wieder kündigen?
Ja. Der Gruppenvertrag kann nach den vereinbarten Laufzeiten und Fristen gekündigt werden. Arbeitsrechtlich sollte die bKV als freiwillige Leistung mit klarer Regelung zugesagt werden, damit kein dauerhafter Anspruch entsteht. Gibt es eine Betriebsvereinbarung, gelten deren Kündigungsregeln.
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Vertragliche Seite
Gruppenverträge haben eine Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen. Danach kann der Arbeitgeber den Vertrag beenden oder Leistungen anpassen. Die Details stehen im Rahmenvertrag.
Arbeitsrechtliche Seite
Wichtig ist, wie die bKV den Mitarbeitenden zugesagt wurde. Eine sorgfältig formulierte Zusage als freiwillige Leistung erleichtert spätere Anpassungen. Pauschale Formulierungen sollten mit arbeitsrechtlicher Beratung geprüft werden.
Was mit den Mitarbeitenden passiert
Endet der Gruppenvertrag, endet auch der Schutz. Viele Tarife bieten Mitarbeitenden die Möglichkeit, den Schutz privat fortzuführen.
Mehr dazu: bKV
Quellen
Rahmenverträge arbeitgeberfinanzierter bKV, § 77 BetrVG.
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