Muss der Betriebsrat bei der bKV zustimmen?
Ob eine bKV eingeführt wird und wie hoch das Budget ist, entscheidet der Arbeitgeber allein. Bei der Frage, wie die Leistung verteilt wird, etwa welche Gruppen welche Leistungen erhalten, hat der Betriebsrat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht. In der Praxis wird das in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber mit Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
Was der Arbeitgeber allein entscheidet
Die bKV ist eine freiwillige Leistung. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er sie einführt, welches Budget er bereitstellt und welcher Zweck verfolgt wird. Diese Grundentscheidungen sind mitbestimmungsfrei.
Wo der Betriebsrat mitredet
Bei der betrieblichen Lohngestaltung, also den Verteilungsgrundsätzen, hat der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz in der Regel mitzubestimmen. Dazu gehört etwa die Frage, ob alle Mitarbeitenden die gleiche Leistung erhalten oder ob es Stufen gibt.
Praxis: frühzeitig einbinden
Wird der Betriebsrat früh beteiligt, geht die Einführung meist schneller. Er kann Wünsche der Belegschaft einbringen, etwa einen Schwerpunkt auf Zahnleistungen. benefit.insure stellt dafür Tarifvarianten und einen Entwurf für die Betriebsvereinbarung bereit.
Mehr dazu: bKV · Für Betriebsräte
Quellen
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (betriebliche Lohngestaltung).
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