Zahlt die bKV auch bei Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen?
Vorerkrankungen sind in arbeitgeberfinanzierten Gruppentarifen meist kein Hindernis, weil es keine Gesundheitsprüfung gibt. Ob bereits begonnene oder angeratene Behandlungen erstattet werden, regelt der jeweilige Tarif. Diese Frage sollte vor der Tarifwahl geklärt werden.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber mit Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
Aufnahme ohne Gesundheitsfragen
Im Gruppenvertrag werden alle Berechtigten aufgenommen. Vorerkrankungen führen nicht zu Ausschlüssen oder Zuschlägen. Das ist ein wichtiger Unterschied zur privaten Zusatzversicherung.
Laufende und angeratene Behandlungen
Bei Einzelverträgen sind bereits geplante Behandlungen meist ausgeschlossen. Gruppentarife sind hier oft großzügiger, aber nicht immer. Ein Blick in die Bedingungen schafft Klarheit.
Für die Kommunikation wichtig
Mitarbeitende fragen häufig nach konkreten Behandlungen. Eine klare Antwort bei der Einführung verhindert Enttäuschungen und stärkt das Vertrauen in den Benefit.
Mehr dazu: bKV
Quellen
Tarifbedingungen arbeitgeberfinanzierter Gruppenversicherungen.
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