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Lohnnebenkosten senken – ohne dem Mitarbeiter etwas wegzunehmen

Jeder Euro Bruttogehalt kostet den Arbeitgeber rund 1,20 € – die Differenz sind Sozialabgaben. Entgeltumwandlung in die bAV ist der einzige etablierte Hebel, der diese Differenz legal und dauerhaft reduziert.

Wie können Arbeitgeber Lohnnebenkosten legal senken?

Der wichtigste legale Hebel ist die Entgeltumwandlung in die bAV: Bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze fallen auf den umgewandelten Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge an, für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Ergänzend kommen steuerfreie Sachbezüge bis 50 Euro im Monat in Frage, etwa eine bKV. Ein Teil der Ersparnis fließt über den Pflichtzuschuss an die Mitarbeitenden zurück.

benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die Lohnnebenkosten senken wollen, ohne Mitarbeitenden etwas wegzunehmen, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.

Stand: 22. Mai 2026

Was sind Lohnnebenkosten wirklich?

Auf jeden Euro Brutto kommen rund 20,5 % Arbeitgeberanteil Sozialversicherung dazu:

  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Krankenversicherung: 7,3 % + Zusatzbeitrag (Ø 1,7 %)
  • Pflegeversicherung: 1,7 % (Kinderzahl-abhängig)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Umlagen U1 / U2 / U3 (insgesamt ~1,5 %)

Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Oberhalb davon entfallen weitere Sozialabgaben – allerdings auch der Hebel der Entgeltumwandlung.

Der Entgeltumwandlungs-Hebel

Wandelt ein Mitarbeiter z. B. 200 € pro Monat in eine bAV um, sinkt sein steuer- und SV-pflichtiges Brutto um exakt diese 200 €. Der Arbeitgeber spart auf diese 200 € rund 41 € Sozialabgaben – muss aber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 % davon (= 30 €) als Zuschuss in den bAV-Vertrag einzahlen.

Netto bleiben dem Arbeitgeber ~11 € Entlastung pro Mitarbeiter und Monat – bei null Mehraufwand in der Lohnabrechnung, weil das ohnehin laufende Lohnsystem den Beitrag automatisch abführt.

Beispielrechnung: 30 Mitarbeiter

30 Mitarbeiter, durchschnittlich 150 € Entgeltumwandlung pro Monat, alle unter der BBG.

Monatliche Ersparnis: 30 × 150 × 20,5 % = ~922 €. Abzüglich 15 % AG-Zuschuss (= 675 €) bleiben ~247 € pro Monat, also rund 3.000 € pro Jahr netto im Unternehmen – nur durch sauberes Aufsetzen der bAV.

Warum der 15 %-Zuschuss kein Verlust ist

Manche Arbeitgeber sehen den 15 %-Zuschuss als zusätzliche Last. Das stimmt rechnerisch nicht: Der Zuschuss wird aus eingesparten Sozialabgaben finanziert. Solange die Entgeltumwandlung unterhalb der BBG bleibt (Standardfall), ist die Operation für den Arbeitgeber cashflow-positiv.

Hinzu kommt der Effekt auf Bindung und Recruiting. bAV ist in Stellenanzeigen einer der meistgesuchten Benefits – und einer der wenigen, die der Mitarbeiter im Nettogehalt direkt spürt.

Wie die Umsetzung aussieht

Der häufigste Weg: Rahmenvertrag-Direktversicherung mit digitalem Onboarding. Der Mitarbeiter wählt seinen Beitrag in einem geführten Formular, die Lohnbuchhaltung bekommt die Daten per Schnittstelle, die ersten Beiträge fließen mit der nächsten Lohnabrechnung.

Voraussetzung: ein sauber aufgesetzter Versorgungsordnung mit klaren Regeln zu Zuschusshöhe, Anbieterwahl und Bagatellgrenzen. Wir liefern das Setup als Standard mit – inklusive juristischer Prüfung.


Fachliche Redaktion: Allianz Generalvertretung Albert Klee, Rathausplatz 7, 69221 Dossenheim. Beratung und Vertragsabschluss persönlich unter albertklee.de. bKV-Kategorien im Überblick: benefitkompass.de.

Häufige Fragen zu Lohnnebenkosten

Rund 20,5 % auf das Bruttogehalt: 9,3 % Rentenversicherung, 7,3 % + Zusatzbeitrag Krankenversicherung, 1,8 % Arbeitslosenversicherung, 1,7–2,2 % Pflegeversicherung sowie Umlagen (U1/U2/U3).

Pro 100 € Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber rund 20,50 € Sozialversicherung. 15 % davon muss er als Zuschuss weitergeben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) – netto bleiben rund 5,50 € Entlastung pro 100 € und Monat.

2026 sind bis 4 % der BBG-RV West sozialversicherungsfrei – das sind 338 € pro Monat oder 4.056 € pro Jahr je Mitarbeiter.

Ja. Schon bei 10 Mitarbeitern mit 150 € Entgeltumwandlung entstehen rund 3.700 € jährliche Netto-Entlastung – ohne Mehraufwand in der Lohnabrechnung.

Ja, die BBG steigt 2026 (West) auf 8.450 € pro Monat. Damit wachsen die 8 %- und 4 %-Schwellen automatisch mit – der maximal mögliche Entgeltumwandlungs-Korridor wird größer.

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