Sachbezug · § 8 Abs. 2 EStG
50 € Benefit: Lohnnebenkosten = 0.
Bis 50 € pro Mitarbeitendem und Monat können Sie als Sachbezug steuerfrei und sozialversicherungsfrei gewähren. Im Vergleich zur Gehaltserhöhung sparen Sie 30–50 % der Kosten, bei gleichem Wert für Mitarbeitende.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die mit dem Sachbezug · § 8 Abs. 2 EStG ihre Zahlen prüfen wollen, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
Eingaben
Freigrenze 2024+: 50 €/Monat. Über 50 € wird der gesamte Betrag steuerpflichtig (nicht nur die Differenz).
Für die Vergleichsrechnung gegen klassische Gehaltserhöhung.
bKV ist der einzige Sachbezug mit nachweisbarem ROI (1,5 weniger Krankheitstage / Jahr).
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Sachbezugsfreigrenze 50 €/Monat). Die Freigrenze gilt pro Mitarbeitendem für die Summe aller Sachbezüge. Bargeld und reine Gutscheine mit Bargeldauszahlung sind ausgeschlossen.
Tipp: bKV ist die einzige Sachbezugs-Art mit nachweisbar messbarem ROI für den Arbeitgeber, durchschnittlich 1,5 weniger Krankheitstage je MA und Jahr (Quelle: Booz / Felix Burda Stiftung).
„Wir nutzen schon Sachbezüge — geht eine bKV trotzdem?"
Ja. Auch wenn Gutscheinkarte, Tankzuschuss oder Internetpauschale die 50-€-Freigrenze bereits ausschöpfen, gibt es drei legale Wege, die bKV zusätzlich aufzusetzen — über § 37b EStG (Pauschal 30 %), § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG (Internetpauschale auslagern) oder individuelle Versteuerung. Der Rechner vergleicht die drei Varianten und zeigt, was Arbeitgeber und Mitarbeitende real kostet.
Häufige Fragen zu Sachbezug-Rechner
Die Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG liegt bei 50 € pro Mitarbeiter und Monat. Sachbezüge bis zu dieser Grenze sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird sie auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.
Gutscheine und Geldkarten (mit ZAG-Konformität), Tankkarten, Essensgutscheine, betriebliche Krankenversicherung, Jobticket-Zuschüsse und Sachprämien. Reine Geldleistungen oder zweckgebundene Geldzuwendungen zählen nicht.
Bei einer Gehaltserhöhung um 50 € brutto bleibt nach Lohnsteuer und Sozialabgaben (AN ~21 %, AG ~20,5 %) nur rund 25 € netto übrig — bei Gesamtkosten von ~60 €. Ein 50-€-Sachbezug kommt vollständig an und kostet den Arbeitgeber genau 50 €.
Ja, aber die 50-€-Freigrenze gilt zusammenfassend. Wird die bKV-Prämie als Sachbezug behandelt, dürfen andere Sachbezüge im selben Monat zusammen 50 € nicht überschreiten — sonst Steuerpflicht des gesamten Betrags.