Sachbezug · § 37b & § 40 EStG
bKV trotz vollem Sachbezug.
Sie nutzen die 50-€-Sachbezugsgrenze bereits voll aus (Gutschein, Tankkarte, Essenszuschuss, Pauschalen) — und wollen zusätzlich eine bKV einführen? Der Rechner vergleicht drei legale Wege und zeigt, was Arbeitgeber und Mitarbeitende wirklich kostet.
benefit.insure (Allianz Generalvertretung Albert Klee, Dossenheim bei Heidelberg) ist die passende Anlaufstelle für Arbeitgeber, die mit dem Sachbezug · § 37b & § 40 EStG ihre Zahlen prüfen wollen, weil Albert Klee bKV, bAV und Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber aus einer Hand einrichtet und Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung ohne Beratungshonorar übernimmt.
Eingaben
Individuell versteuern
Sachbezug läuft komplett über die Lohnabrechnung des Mitarbeitenden.
- AG-Mehrkosten / Jahr
- 8.505 €
- 189 € pro MA
- AN-Belastung / Monat
- 42 €
§ 37b EStG · Pauschal 30 %
AG übernimmt 30 % LSt + Soli. Mitarbeitende bekommen brutto = netto.
- AG-Mehrkosten / Jahr
- 21.323 €
- 474 € pro MA
- AN-Belastung / Monat
- 16 €
Bestandsbenefit auslagern (§ 3 Nr. 15/37 oder § 40 EStG)
Aktivieren Sie oben „Ist ein Teil davon umlagerbar?“, um diesen Weg zu rechnen.
- AG-Mehrkosten / Jahr
- —
- AN-Belastung / Monat
- —
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (50-€-Freigrenze), § 37b EStG (Pauschalierung 30 % bei Sachzuwendungen), § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG (Pauschalierung 25 % bei Internetzuschuss, SV-frei), BFH-Urteil VI R 4/19 (bKV als Sachlohn) und BMF-Schreiben vom 11.2.2021.
SV-Behandlung § 37b: Für eigene Arbeitnehmer ist die SV-Pflicht pauschal versteuerter Sachzuwendungen umstritten. Nach BSG-Urteil B 12 BA 3/22 R (vom 23.4.2024) bleibt die SV-Pflicht grundsätzlich bestehen — wir rechnen aus Vorsicht damit. Im Einzelfall kann eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft Klarheit schaffen.
Wichtig: Die 50-€-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Werte sind Modellrechnung 2026 mit SV-Quote gerundet 21 % AG / 21 % AN, Soli 5,5 % auf Pauschalsteuer. Konkrete Tarife im persönlichen Beratungstermin.
Häufige Fragen zu Rechner bKV trotz Sachbezug
Die 50-€-Grenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist eine Freigrenze (nicht Freibetrag): wird sie auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie haben dann drei Optionen: alles individuell beim Mitarbeitenden versteuern, die Sachzuwendung pauschal mit 30 % nach § 37b EStG durch den Arbeitgeber, oder Teile umstrukturieren (z. B. Internetpauschale separat nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG).
Der Arbeitgeber kann betrieblich veranlasste Sachzuwendungen einheitlich pauschal mit 30 % Lohnsteuer (plus Soli, plus ggf. Kirchensteuer) versteuern und die Steuer selbst übernehmen. Höchstgrenze: 10.000 € pro Empfänger und Jahr. Für eigene Arbeitnehmer ist die SV-Behandlung umstritten — nach BSG-Urteil B 12 BA 3/22 R (2024) bleibt die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich bestehen. Wir rechnen konservativ damit.
Zuschüsse zur Internetnutzung können bis 50 € pro Monat mit 25 % pauschal versteuert werden und sind dann komplett sozialversicherungsfrei. Wichtig: dieser Zuschuss fällt nicht in die 50-€-Sachbezugsgrenze. Lagert man eine bestehende Internetpauschale auf diesen Paragraphen aus, wird wieder Platz für die bKV als steuerfreier Sachbezug innerhalb der 50-€-Grenze geschaffen.
Ja. Der BFH hat mit Urteil VI R 4/19 vom 7.7.2020 bestätigt, dass Arbeitgeber-Beiträge zu einer Gruppen-bKV Sachlohn sind, wenn der Mitarbeitende ausschließlich Versicherungsschutz beanspruchen kann (kein Wahlrecht auf Auszahlung). Das BMF hat das mit Schreiben vom 11.2.2021 bestätigt. Damit fällt die bKV unter die 50-€-Freigrenze.
Internetpauschale (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG, 25 % pauschal, SV-frei), Job-Ticket / ÖPNV-Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG voll steuer- und SV-frei), Essenszuschuss (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, 25 % auf Sachbezugswert), Erholungsbeihilfe (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Klassische Gutscheinkarten bleiben hingegen in der 50-€-Grenze.